EPO-Mitgliedstaaten erörtern die Patentierbarkeit von Pflanzen
In der Sitzung des Ausschusses „Patentrecht“, in der die Europäische Kommission als Beobachterin vertreten war, führten das Amt und die Vertreter der 38 EPO-Mitgliedstaaten einen ersten Meinungsaustausch über die möglichen nächsten Schritte nach der kürzlich von einer Beschwerdekammer des EPA erlassenen Entscheidung T 1063/18 zur Patentierbarkeit von Pflanzen. Der Ausschuss ging auf verschiedene Optionen für das weitere Vorgehen ein und sprach sich insbesondere dafür aus, von der Großen Beschwerdekammer eine Stellungnahme in dieser Sache einzuholen. Stark hervorgehoben wurde in der Debatte die notwendige Rechtssicherheit im Interesse der Nutzer des europäischen Patentsystems und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden mit der Absicht fortgesetzt, kurzfristig zu einer Lösung zu gelangen. Quelle