Patentierbar ist eine Erfindung, bei der ein Computer oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird, die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm (Software) realisiert wird. Eine solche Erfindung wird als computerimplementierte Erfindung bezeichnet. Häufig ist die Abkürzung CII zu finden, die vom englischen Begriff „Computer -Implemented Invention“ abgeleitet wird. Das erteilte Schutzrecht wird umgangssprachlich „Softwarepatent“ genannt.
Geschützt wird nicht die Implementierung, das heißt die Programmierung in einer bestimmten Programmiersprache, sondern die technische Idee, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Daher bietet Patentschutz für eine computerimplementierte Erfindung einen sehr großen Schutzumfang!
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