Vor Ablauf der zwölfmonatigen Prioritätsfrist kann eine deutsche Patentanmeldung in eine europäische oder internationale Patentanmeldung umgewandelt werden. Dadurch bleibt der frühe Zeitrang der deutschen Anmeldung erhalten.
Wie wichtig die Prioritätsfrist sein kann, zeigt folgendes Beispiel:
Sie erfinden am 01.01.2017 ein Erzeugnis X und reichen am 05.01.2017 eine deutsche Patentanmeldung ein. In den USA erfindet Joe unabhängig von Ihnen einen Monat später am 01.02.2017 ebenfalls das Erzeugnis X und reicht dafür am 07.02.2017 eine amerikanische Patentanmeldung beim Amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) ein.
Sie können bis zum 05.01.2018, also bis zum Ablauf der Prioritätsfrist, eine Patentanmeldung in den USA einreichen. Der frühe Zeitrang 05.01.2017 Ihrer deutschen Anmeldung ist dann für die USA gesichert. Dadurch gelten Sie in den USA als der Erste, der das Erzeugnis X erfunden hat! Joe‘s Erfindung kommt der spätere Zeitrang 07.02.2017 zu, so dass sie nicht mehr neu ist. Somit kann Ihnen ein Patent in den USA erteilt werden, Joe hingegen nicht.
Möchte Joe in den USA Ihr patentgeschütztes Erzeugnis X auf den Markt bringen, müsste er nun beispielsweise eine Lizenz von Ihnen erwerben.
Unsere Empfehlung zielt darauf ab, Ihre Kosten für die Patentanmeldung möglichst gering zu halten.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gilt als eines der günstigsten Ämter. Nach einer deutschen Anmeldung und einer Recherche können wir als Ihr Patentanwalt für Sie abschätzen, welcher Schutzumfang möglich ist. Besteht Aussicht auf Patentierung, kann innerhalb des Prioritätsjahres eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung eingereicht werden.
Abhängig von Ihren Absatzmärkten und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse erarbeiten wir für Sie die beste und kostengünstigste individuelle Anmeldestrategie. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr kostenfreies Erstgespräch.
Eine Erstanmeldung muss nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Denkbar ist, dass die Erstanmeldung beim Luxemburgischen Patentamt (OPI) eingereicht und Recherche beantragt wird. Ihre Patentanwälte bei AAA-Patent® sind zur Vertretung vor dem OPI befugt.
Die Recherche für eine nationale luxemburgische Patentanmeldung wird vom Europäischen Patentamt (EPA) im Auftrag des Luxemburgischen Patentamts durchgeführt. Üblicherweise kann auf das Recherchenergebnis bei einer Folgeanmeldung, die eine Europäische Patentanmeldung oder eine PCT-Anmeldung sein kann, zurückgegriffen werden. Dadurch werden die Europäische Recherchengebühr zu 84% und die internationale Recherchengebühr zu 100% rückerstattet. Eine Kostenersparnis von mindestens 1.000€ ist durch diese Anmelderoute möglich!
Patentanwälte bei AAA-Patent® empfehlen diese Anmelderoute jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Erstanmeldung bereits feststeht, dass eine europäische oder internationale Folgeanmeldung geplant ist.
Häufig wird nach einer Erstanmeldung in Deutschland Patentschutz für weitere europäische Länder angefragt. Dazu ist die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) notwendig. Eine Liste der teilnehmenden Länder – Stand März 2019 – finden Sie hier.
Details zu den Unterschieden zwischen dem derzeitigen europäischen Patent („Bündelpatent“) und dem künftigen europäischen Einheitspatent finden Sie in unseren FAQ unter Einheitspatent.
Neben einem Europäischen Patent wird häufig Schutz für die USA, China, Russland sowie Japan und Korea nachgefragt.
Hier raten wir zu einer sogenannten PCT-Anmeldung. Bei dieser internationalen Patentanmeldung werden pauschal alle 153 teilnehmenden Länder (Stand: Januar 2020) benannt. Eine Festlegung, in welchen Ländern Patentschutz erlangt werden soll, ist bei der Einreichung der PCT-Anmeldung zunächst nicht notwendig. Dies ist länderabhängig erst nach frühestens 30 Monaten erforderlich. Sie gewinnen somit mindestens 30 Monate Zeit für Ihre Entscheidung, wo ein Patent für Sie vorteilhaft ist!
Anmeldestrategien sind ein sehr komplexes Thema, welches hier lediglich in Grundzügen erklärt werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.