Nachfolgend wird ein Überblick über die möglichen patentanwaltlichen Leistungen von AAA-Patent in den einzelnen WIPANO-Leistungspaketen gegeben.


LEISTUNGSPAKET LP1

Im Leistungspaket 1 erfolgt eine patentanwaltliche Erstberatung sowie Detailprüfung der Erfindung bezüglich Neuheit. Dazu wird der Erfindugsgegenstand recherchiert, das heißt Dokumente ermittelt, die ähnliche Erfindungen zeigen. In einem LP1 abschließenden Bericht werden der Stand der Technik erläutert und Unterschiede zu Ihrer Erfindung herausgearbeitet.

LEISTUNGSPAKET LP2

Leistungspaket 2 beinhaltet gemäß neuer Förderrichtlinie für die Jahre 2020-2023 ausschließlich eine Detailprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Diese muss von einem externen Dienstleister mit betriebwirtschaflichem Hintergrund erstellt werden. Ein Patentanwalt kann in LP2 aufgrund von Änderungen der Förderrichtlinie für die Jahre 2020-2023 gegenüber derjenigen für die Jahre 2016-2019 nicht mehr unterstützen! – Link

 

 

LEISTUNGSPAKET LP3

Im Leistungspaket LP3 entwickelt ein Patentanwalt von AAA-Patent anhand der Länder, in denen Sie Schutz anstreben, eine individuelle Anmeldestrategie und arbeitet einen Bericht mit seinen Empfehlungen aus.

 

 

LEISTUNGSPAKET LP4

Sofern in den Leistungspaketen LP1 bis LP3 patentanwaltliche Empfehlungen für eine Fortführung des Projekts gegeben wurden, erfolgt in LP4 die Ausarbeitung einer Patentanmeldung sowie deren Einreichung beim zuständigen Anmeldeamt.

LEISTUNGSPAKET LP5

Bei der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung, die in LP5 gefördert wird, unterstützt ein Patentanwalt bei der Anmeldung einer Marke oder eines Designs.