EPA reduziert Gebühren ab April 2018
Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 4. April 2018 bekannt gegeben, dass ab 01. April 2018 Gebührenreduzierungen in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Aussetzung der alle 2 Jahre stattfindenden Gebührenerhöhung im Zeitraum von 2018 bis 2020.
- Die Recherche- und Prüfungsgebühr für PCT-Anmeldungen wird um jeweils 100€ (= 5%) gesenkt.
- Für Europäische Patentanmeldungen, für die das EPA bereits eine Prüfung im PCT-Verfahren durchgeführt hat, wird ein Rabatt von 75% statt wie bisher 50% auf die europäische Prüfungsgebühr gewährt. Dies bedeutet für einen Anmelder nach heutigem Stand eine einmalige Gebühr in Höhe von 456,24€ anstelle von vormals 912,50€.
Durch diese Reduzierungen sollen Unternehmen beim Schutz ihrer Innovationen in Europa unterstützt und gefördert werden.
(Quelle)
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