Neues Sanktionspaket der EU gegen Russland: Auswirkungen auf Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Mit dem am 25. Juni 2024 in Kraft getretenen 14. EU-Sanktionspaket gegen Russland gibt es neue Beschränkungen bei der Bearbeitung von Anmeldungen und Anträgen durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Diese Sanktionen betreffen insbesondere russische Staatsangehörige, Personen mit Wohnsitz in Russland sowie in Russland ansässige juristische Personen und Organisationen.
Ab dem 25. Juni 2024 nimmt das DPMA keine neuen Anträge auf Eintragung oder Erteilung von Patenten, Marken, Designs oder geografischen Angaben von betroffenen Personen oder Organisationen mehr entgegen. Dies gilt sowohl für komplett neue Anträge als auch für Anträge in laufenden Verfahren. Auch Anmeldungen, die gemeinsam von sanktionierten und nicht-sanktionierten Personen oder Organisationen gestellt werden, werden nicht akzeptiert.
Ausgenommen von diesen Sanktionen sind jedoch Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsgenehmigungen aus EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Ländern oder der Schweiz. Um dies nachzuweisen, müssen betroffene Antragsteller entsprechende Angaben machen und gegebenenfalls schriftliche Nachweise erbringen.
Diese Änderungen, die auf die Verordnung (EU) 2024/1745 zurückgehen, sollen sicherstellen, dass restriktive Maßnahmen gegenüber Russland konsequent umgesetzt werden. Das DPMA hat hierzu spezielle Formulare bereitgestellt, die entweder schriftlich oder nach Anpassung des elektronischen Anmeldesystems auch digital eingereicht werden können.
Diese neuen Maßnahmen zeigen einmal mehr, wie stark geopolitische Entscheidungen auch den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beeinflussen. Unternehmen und Antragsteller sollten sich dieser neuen Vorgaben bewusst sein, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. (Quelle)
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