Amtswechsel beim Bundespatentgericht: Dr. Regina Hock folgt Präsidentin Beate Schmidt
Quelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichts:
Amtswechsel beim Bundespatentgericht: Dr. Regina Hock folgt Präsidentin Beate Schmidt
Der Amtswechsel an der Spitze des Bundespatentgerichts fand heute aufgrund der pandemischen Lage nicht wie üblich mit einem Festakt in München, sondern coronakonform im virtuellen Rahmen im BMJV in Berlin statt.
Im kleinen Kreis verabschiedeten Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof die bisherige Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt in den Ruhestand. Zugleich führten sie Dr. Regina Hock als neue Präsidentin in ihr Amt ein.
Als Präsidentin führte Beate Schmidt zehn Jahre lang die Geschicke des Bundespatentgerichts.
Beate Schmidt begann ihre berufliche Laufbahn in der bayerischen Justiz. Bald darauf wechselte sie in das für Urheberrecht zuständige Referat des damaligen Bundesministeriums der Justiz, wo sie von 1991 bis 1994 als Persönliche Referentin des Staatssekretärs tätig war. Dem schloss sich ihre erste Verwendung beim Bundespatentgericht in einem Marken-Beschwerdesenat an. Ab 1997 war Beate Schmidt in der Verwaltungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA, Hauptabteilung 4) tätig. Im Jahre 2000 wurde sie in der Hauptabteilung 3 (Marken) zur ersten Abteilungspräsidentin des DPMA ernannt.
Ab 2006 führte sie ihr beruflicher Werdegang nach Spanien. Als Direktorin war sie im damaligen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, heute EUIPO) tätig, dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Mustern mit Sitz in Alicante. Dort leitete Beate Schmidt zunächst eine der beiden Markenabteilungen. Als Leiterin der Hauptabteilung für Löschungs- und Gerichtsverfahren war sie ab Juni 2009 sodann unter anderem für die Verteidigung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des damaligen HABM vor den europäischen Gerichten in Luxemburg zuständig.
Beate Schmidt kehrte im Mai 2011 als Präsidentin und Vorsitzende des 1. Nichtigkeitssenats an das Bundespatentgericht zurück. Zu den besonderen Schwerpunkten ihrer Amtszeit gehört die sukzessive Ausstattung des Gerichts mit elektronisches Gerichtssälen. Dieser entscheidende Meilenstein ermöglicht den Verfahrensbeteiligten seither mündliche Verhandlungen mit elektronischen Gerichtsakten.
Im Rahmen der Amtsübergabe erklärte Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht:
„Ich bedanke mich herzlich bei Beate Schmidt für die engagierte und erfolgreiche Leitung des Bundespatentgerichts in den vergangenen zehn Jahren.
Gleichzeitig freue ich mich, Dr. Regina Hock als ihre Nachfolgerin in ihr Amt als neue Präsidentin des Bundespatentgerichts einführen zu können. Frau Dr. Hock bringt neben einer hohen Expertise auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auch eine reiche Verwaltungserfahrung sowohl am Deutschen Patent- und Markenamt als auch am Bundespatentgericht mit. Das sind beste Voraussetzungen für die neuen anspruchsvollen Aufgaben, die sie nun übernimmt.“
Die neue Präsidentin Frau Dr. Hock leitete seit Januar 2011 die Hauptabteilung „Recht“ und seit Oktober 2012 die Hauptabteilung 4 „Verwaltung und Recht“ am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Von 2000 bis 2010 war Frau Dr. Hock bereits am Bundespatentgericht als Richterin in einem Marken-Beschwerdesenat, einem Technischen Beschwerdesenat sowie als Referatsleiterin im damaligen Referat für Öffentlichkeitsarbeit und internationale Angelegenheiten tätig. Begonnen hat sie ihre berufliche Karriere in der bayerischen Justiz. Dort wirkte sie als Richterin und Staatsanwältin sowie als Referentin im Bereich Öffentlichkeitsarbeit in der Bayerischen Staatskanzlei.
Das Bundespatentgericht ist ein Oberes Bundesgericht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in München. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen darüber, ob ein gewerbliches Schutzrecht gewährt, versagt oder wieder entzogen wird. Das Bundespatentgericht leistet seine Aufgaben derzeit in insgesamt 24 Senaten. Die mit technischen Schutzrechten befassten Senate zeichnen sich durch ihre besondere Besetzung mit Juristen und Naturwissenschaftlern bzw. Technikern (sog. Technische Richter) aus.