BPatG, 10 W (pat) 7 /15 – Mehrschichtlager
Eilunterrichtung des 10. Senats –10 W (pat) 7 /15 – vom 16.12.2016, veröffentlicht am 20.01.2017
Leitsatz: Mehrschichtlager
Hat es eine Rechtsgemeinschaft von Beschwerdeführern versäumt, innerhalb der Beschwerdefrist vorzutragen, dass es sich bei ihr um eine gebührenrechtlich privilegierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt und gilt deshalb ihre Beschwerde mangels ausreichender Gebührenzahlung als nicht erhoben, so kann die im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags nachzuholende versäumte Handlung – statt einer Gebührennachzahlung – grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen (analoge Anwendung von § 123 Abs. 1 und 2 PatG).