BPatG, 10 W (pat) 7 /15 – Mehrschichtlager

Eilunterrichtung des 10. Senats –10 W (pat) 7 /15 – vom 16.12.2016, veröffentlicht am 20.01.2017

Leitsatz: Mehrschichtlager

Hat  es  eine  Rechtsgemeinschaft  von  Beschwerdeführern  versäumt,  innerhalb der Beschwerdefrist vorzutragen, dass es sich bei ihr um eine gebührenrechtlich privilegierte  Gesellschaft  bürgerlichen Rechts (GbR) handelt  und  gilt  deshalb  ihre  Beschwerde  mangels  ausreichender Gebührenzahlung als  nicht  erhoben,  so  kann  die  im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags nachzuholende   versäumte Handlung – statt einer Gebührennachzahlung – grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen (analoge Anwendung von § 123 Abs. 1 und 2 PatG).