EPA reduziert Gebühren ab April 2018

Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 4. April 2018 bekannt gegeben, dass ab 01. April 2018 Gebührenreduzierungen in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  1. Aussetzung der alle 2 Jahre stattfindenden Gebührenerhöhung im Zeitraum von 2018 bis 2020.
  2. Die Recherche- und Prüfungsgebühr für PCT-Anmeldungen wird um jeweils 100€ (= 5%) gesenkt.
  3. Für Europäische Patentanmeldungen, für die das EPA bereits eine Prüfung im PCT-Verfahren durchgeführt hat, wird ein Rabatt von 75% statt wie bisher 50% auf die europäische Prüfungsgebühr gewährt. Dies bedeutet für einen Anmelder nach heutigem Stand eine einmalige Gebühr in Höhe von 456,24€ anstelle von vormals 912,50€.

 

Durch diese Reduzierungen sollen Unternehmen beim Schutz ihrer Innovationen in Europa unterstützt und gefördert werden.

(Quelle)

 

Haben Sie Fragen zum Patentschutz in Europa? Kontakt | Patentanwälte