Meine Unionsmarke nach dem Brexit – habe ich noch Schutz in Großbritannien?
Die Antwort auf diese Frage lautet: ja!
Durch den Brexit zum 01.01.2021 haben Inhaber einer Unionsmarke im Vereinigten Königreich allerdings keinen Schutz mehr durch eine Unionsmarke. Es wurde vereinbart, dass für vor dem 01.01.2021 eingetragene Unionsmarken automatisch ein britischer Teil abgespalten und in eine nationale Marke überführt wird. Somit besteht weiterhin Schutz für Europa, jedoch durch zwei Marken.
Die abgespalteten britischen Marken sind bereits im Markenregister des Verenigten Königreichs abrufbar, sofern die Registernummer bekannt ist. Die Systematik, mit der diese erstellt wurde, lautet wie folgt:
UK009 gefolgt von der Anmeldenummer der Unionsmarke ohne die erste Ziffer 0.
Beispielsweise wird die aus der Unionsmarke 0918265675 abgespaltene Marke unter der britischen Registernummer UK00918265675 geführt.
Möchten Sie überprüfen, ob der abgespaltene britische Teil Ihrer Unionsmarke korrekt übernommen wurde, ist dies möglich unter: https://trademarks.ipo.gov.uk/ipo-tmcase, wobei in das Feld „Trade mark number“ Ihre ermittelte, mit UK009 beginnende Registernummer einzugeben ist.
Haben Sie Fragen zum Brexit und den Auswirkungen auf Ihren Markenschutz? Kontakt | Patentanwalt Dr. Zeiner