Frohe Ostern! … und warum kann der Osterhase eigentlich Eier legen?
Wir wünschen allen Mandanten und Erfindern ein frohes Osterfest 2018 und erholsame Feiertage, die sich geradezu zum Erfinden anbieten.
So auch im Jahr 1924, als Johannes Gotthilf Friedrich ein deutsches Patent für seinen kuriosen, „Eier legenden, aufrecht sitzenden Osterhasen“ erteilt wurde. Dieser ist heute noch im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) unter der Patentnummer 334399 zu finden. Falls Sie also bisher nicht wussten, warum und vor allem wie der Osterhase Eier legt: Weil’s ein kreativer Kopf erfunden hat…
Damit der erfundene Hase entgegen aller biologischen Voraussetzungen überhaupt Eier legen kann, ist „in dessen hohlen Körper ein durch Federkraft in Bewegung gesetztes Triebwerk [eingebracht], mittelst dessen in den Körper eingebrachte Ostereier nach außen befördert werden.“ Sind alle Eier gelegt, kann der Kopf mit einer simplen Bewegung nach hinten geklappt werden, um weitere Eier nachzufüllen.
Falls Sie sich fragen, warum jemand eine solche Erfindung macht, liefert der Erfinder die Erklärung zu Beginn der Patentschrift: „um den Vorstellungen, welche ein kindliches Gemüt von dem märchenhaften Vorgang des Eierlegens eines Osterhasen haben mag, in drolliger Weise [entgegenzukommen] und gleichzeitig die Möglichkeit [zu bieten], als Osterhasenfüllung zerbrechliche Eier […] zu verwenden.“
Haben Sie vielleicht den Geschenke bringenden Nikolaus erfunden? Gerne helfen wir Ihnen beim Patentschutz!