Jährliche Kosten des Europäischen Einheitspatents

Die Höhe der Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung eines Europäischen Einheitspatents steht fest.

Am 24. Juni 2015 hat der engere Ausschuss beim Europäischen Patentamt, in dem die am Einheitspatent teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, die Jahresgebühren für das Einheitspatent festgelegt. Die Jahresgebühren orientieren sich an dem sog. TOP4-Vorschlag, d.h. die Höhe einer Jahresgebühr zur Aufrechterhaltung des Einheitspatents entspricht der Summe der gegenwärtigen Jahresgebühren bei den Patentämtern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Mit der nun festgelegten Höhe der Gebühren haben Anmelder eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Anmeldungen erhalten.

Nachfolgend eine Auflistung mit den geplanten Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung eines Einheitspatents:

2. Jahr: 35 €

3. Jahr: 105 €

4. Jahr: 145 €

5. Jahr: 315 €

6. Jahr: 475 €

7. Jahr: 630 €

8. Jahr: 815 €

9. Jahr: 990 €

10. Jahr: 1.175€

11. Jahr: 1.460 €

12. Jahr: 1.775 €

13. Jahr: 2.105  €

14. Jahr: 2.455 €

15. Jahr: 2.830 €

16. Jahr: 3.240 €

17. Jahr: 3.640 €

18. Jahr: 4.055 €

19. Jahr. 4.455 €

20. Jahr: 4.855 €

Total: 35.555 € während der gesamten Laufzeit (Quelle)

 

Die Jahresgebühren reduzieren sich um 15%, sofern Lizenzbereitschaft erklärt wird. Gebührenreduzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht vorgesehen.

 

Haben Sie Fragen zu Jahresgebühren oder dem Einheitspatent?