In welchen Ländern habe ich Schutz durch ein Europäisches Patent?
Das Europäische Patentamt (EPA) führt das Patentprüfungsverfahren zentral an seinen Standorten in München und Den Haag durch. Dadurch, dass das derzeitige Europäische Patent ein sogenanntes Bündelpatent ist, müssen Sie erst bei der Erteilung entscheiden, in welchen Ländern das Patent tatsächlich Schutz für Ihre Erfindung bieten soll.
In welchen Ländern kann kann ich überhaupt Patentschutz durch ein Europäisches Patent erlangen?
Patentschutz durch eine Europäisches Patent kann in 44 Staaten erlangt werden. Davon sind 38 europäische Mitgliedsstaaten, 2 sind sogenannte Erstreckungsstaaten (Bosnien-Herzegowina und Montenegro) und 4 sind sogenannte Validierungsstaaten (Kambodscha, Marokko, Republik Moldau und Tunesien).
Eine übersichtliche Karte der möglichen Schutzländer findet sich auf den Seiten des EPA: Link
Haben Sie weitere Fragen zum Europäischen Patent? Wir sind Ihre Ansprechpartner in Saarbrücken: Patentanwalt Dr. Zeiner