Beitritt Montenegros zum Londoner Übereinkommen – Klare Vorteile für Patentinhaber
Beitritt Montenegros zum Londoner Übereinkommen – Klare Vorteile für Patentinhaber
Hintergrund: Was ist das Londoner Übereinkommen?
Das „Londoner Übereinkommen“ (Agreement on the Application of Article 65 EPC) ist ein fakultatives Übereinkommen der Europäischen Patentorganisation. Ziel ist es, die Übersetzungskosten für europäische Patente deutlich zu senken. Es wurde am 17. Oktober 2000 geschlossen. Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind bekannte Mitglieder.
Montenegro als 23. Vertragsstaat
Am 9. April 2025 hat Montenegro seine Beitrittsurkunde zum Londoner Übereinkommen hinterlegt, wodurch das Land zum 23. Vertragsstaat wird. Der Beitritt wird – gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens – am 1. August 2025 wirksam.
Was bedeutet das für Patentinhaber?
Für europäische Patente, die ab dem 1. August 2025 mit Wirkung für Montenegro erteilt werden, entfällt:
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die Pflicht zur Einreichung einer vollständigen montenegrinischen Übersetzung der Patentschrift, sofern das Patent in Englisch erteilt oder eine englische Übersetzung gemäß Artikel 65 Absatz 1 EPÜ eingereicht wird.
Es bleibt jedoch erforderlich, die Patentansprüche in montenegrinischer Sprache einzureichen.
Einschränkungen der Regelung
Die neuen Erleichterungen gelten nicht für europäische Patente, die:
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vor dem 1. August 2025 erteilt wurden und
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nach dem 1. August 2025 in Verfahren wie Einspruch, Beschwerde oder Beschränkung geändert wurden.
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