Meine Unionsmarke nach dem Brexit - habe ich noch Schutz in Großbritannien?
Die Antwort auf diese Frage lautet: ja!
Durch den Brexit zum 01.01.2021 haben Inhaber einer Unionsmarke im Vereinigten Königreich allerdings keinen Schutz mehr durch eine Unionsmarke. Es wurde vereinbart, dass für vor dem 01.01.2021 eingetragene Unionsmarken automatisch ein britischer Teil abgespalten und in eine nationale Marke überführt wird. Somit besteht weiterhin Schutz für Europa, jedoch durch zwei Marken.
Die abgespalteten britischen Marken sind bereits im Markenregister des Verenigten Königreichs abrufbar, sofern die Registernummer bekannt ist. Die Systematik, mit der diese erstellt wurde, lautet wie folgt:
UK009 gefolgt von der Anmeldenummer der Unionsmarke ohne die erste Ziffer 0.
Beispielsweise wird die aus der Unionsmarke 0918265675 abgespaltene Marke unter der britischen Registernummer UK00918265675 geführt.
Möchten Sie überprüfen, ob der abgespaltene britische Teil Ihrer Unionsmarke korrekt übernommen wurde, ist dies möglich unter: https://trademarks.ipo.gov.uk/ipo-tmcase, wobei in das Feld "Trade mark number" Ihre ermittelte, mit UK009 beginnende Registernummer einzugeben ist.
Haben Sie Fragen zum Brexit und den Auswirkungen auf Ihren Markenschutz? Kontakt | Patentanwalt Dr. Zeiner
Spotify-Patent in den USA – Musikempfehlungen aufgrund von Emotionen, Alter und Akzent durch Stimmanalyse des Nutzers
Spotify hält in den USA ein Patent für eine Technologie, mit der die Sprache von Nutzern überwacht wird, um Musik zu empfehlen. Das Patent wurde bereits am 03. April 2018 erteilt.
Die Streaming-Plattform ist daran interessiert, "Daten" wie den emotionalen Zustand, das Geschlecht, Alter und den Akzent zu extrahieren, um Musikempfehlungen zu verfeinern.
Kern der Erfindung ist, Aufnahmen der Sprache der Nutzer und Hintergrundgeräusche zu verwenden und auszuwerten, um zu bestimmen, welche Art von Musik empfohlen werden soll.
In dem Patent wird die potenzielle Anwendung der Technologie, die die Extraktion von "Intonation, Betonung, Rhythmus und dergleichen von Spracheinheiten" aus der Stimme des Benutzers beinhaltet, beschrieben. Denkbar ist, Spracherkennung zu verwenden, um Metadaten wie emotionalen Zustand, Geschlecht, Alter, Akzent und sogar die Umgebung zu identifizieren - d.h., ob jemand allein oder mit anderen Menschen zusammen ist, basierend auf der Audioaufnahme.
In dem Patent wird außerdem beschrieben, wie Spotify derzeit einen Entscheidungsbaum verwendet, der dem Nutzer verschiedene Künstler, Genres und mehr anzeigt, um den Empfehlungsalgorithmus für den Nutzer zu verfeinern. "What is needed is an entirely different approach to collecting taste attributes of a user, particularly one that is rooted in technology so that the above-described human activity (e.g., requiring a user to provide input) is at least partially eliminated and performed more efficiently", heißt es in der Patentschrift.
Es ist derzeit unklar, ob Spotify eine Roadmap für die Implementierung dieser Technologie in seine Desktop- oder mobilen Apps erstellt hat, oder welche Form diese Implementierung annehmen könnte. Es ist auch unklar, ob die Technologie derzeit existiert. Es sollte angemerkt werden, dass es nicht ungewöhnlich für Tech-Unternehmen ist, Technologie zu patentieren, die es am Ende nicht auf den Markt schafft.
Haben auch Sie eine schützenswerte Technologie erfunden? Gerne unterstützen wir Sie bei der Patentierung: Kontakt | Patentanwälte
Brexit und Markenrecht - Was hat sich ab dem 01.01.2021 geändert?
Unionsmarkeninhaber, Anmelder sowie an Markenschutz Interessierte müssen aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU seit dem 01. Januar 2021 neue Regeln beachten, die nachfolgend zusammengefasst werden:
1. Unionsmarkenanmeldungen ab dem 01.01.2021 (Neuanmeldungen):
Mit nach dem 01.01.2021 eingereichten Unionsmarkenanmeldungen kann kein Schutz mehr für das Vereinigte Königreich (UK) erlangt werden!
Das gilt sowohl für die Anmeldung von Unionsmarken beim EUIPO als auch für die Anmeldung von internationalen Registrierungen (IR-Marken), in denen die EU benannt ist. Wer Markenschutz im Vereinigten Königreich benötigt, muss entweder eine nationale Marke anmelden oder das IR-System nutzen und UK als Vertragsstaat benennen.
2. Bereits eingetragene Unionsmarken:
Inhaber einer am 31.12.2020 eingetragenen Unionsmarke genießen weiterhin Schutz im Vereinigten Königreich, aber:
Es wird eine nationale UK-Marke aus der Unionsmarke abgespalten und ins nationale Markenregister eingetragen. Vorteilhaft ist, dass für die nationale UK-Marke der Schutz aus der Unionsmarke erhalten bleibt. Kosten fallen für diese Abspaltung keine an, diese erfolgt automatisch.
Wichtig: Ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Markeninhaber muss während einer Übergangsphase bis zum 31.12.2023 einen nationalen Anwalt als Vertreter bestellen. Da die abgespaltene UK-Marke von der Unionsmarke unabhängig ist, muss deren Schutz gesondert verlängert werden. Die Schutzdauer richtet sich noch nach der ursprünglich für die Unionsmarke geltenden Schutzdauer.
3. Angemeldete Unionsmarken:
Unionsmarken, die sich zum 31.12.2020 in Anmeldung befanden, werden nicht in nationale Marken im Vereinigten Königreich umgewandelt! Dies gilt sowohl für Anmeldungen, die sich noch in Prüfung befinden als auch für solche Anmeldungen, die mit einem Widerspruch angegriffen wurden. Ist Schutz in UK erforderlich, muss eine nationale UK-Marke beantragt werden. Die Frist hierfür läuft am 30.09.2021 ab! Für diese nationale Anmeldung kann die Priorität der Unionsmarkenanmeldung beansprucht werden.
4. Ernsthafte Benutzung:
Inhaber von Unionsmarken oder IR-Marken mit Schutz für die EU müssen beachten, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke im Vereinigten Königreich künftig nicht mehr rechtserhaltend ist. UK gilt als Drittstaat, eine Benutzung in der EU kann daher nicht mehr rechtserhaltend sein.
5. Handlungsempfehlungen:
Inhaber von eingetragenen sowie angemeldeten Unionsmarken sollten unbedingt ihr Markenportfolio überprüfen, um keine Fristen für einen Schutz im Vereinigten Königreich zu versäumen.
Die Einträge der abgespaltenen nationalen Marken im Register des Vereinigten Königreichs sollten daraufhin überprüft werden, ob alle Angaben korrekt übernommen wurden oder Übertragungsfehler vorliegen. Die Markeninhaber werden über die Eintragung der nationalen UK-Marken nicht informiert.
Für Gemeinschaftsgeschmacksmuster ("EU-Designs") gelten ähnliche Regeln. Auch diesbezüglich sollte eine Überprüfung Ihres Portfolios erfolgen.
Haben Sie Fragen zu Ihren Marken und zum Markenschutz oder Designschutz im Vereinigten Königreich? Gerne sind wir Ihnen behilflich: Kontakt | Patentanwälte
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