Pressemitteilung des BVerfG – Einheitliches Patentgericht (UPG)

In der Pressemitteilung Nr. 57/2021 vom 9. Juli 2021 teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass zwei Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht als unzulässig zurückgewiesen worden sind:

„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen das am 18. Dezember 2020 zustande gekommene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG II) richteten. Zur Begründung führt der Senat aus, dass die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unzulässig sind, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend substantiiert dargelegt haben.“ (Quelle)

Die Entscheidung kann im Volltext hier eingesehen werden: Link

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