Bundespatentgericht weist Nichtigkeitsklagen von Apple und HTC in Patentstreit gegen IPCom ab
Die Patentnichtigkeitsklagen von Apple und HTC betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents 1 841 268 der IPCom hat der 6. Senat des Bundespatentgerichts nach mündlicher Verhandlung am 9. Oktober 2019 abgewiesen. Das Patent ist Grundlage mehrerer Patentverletzungsklagen, unter anderem gegen Apple und HTC.
Eine dieser Klagen (Az.: 6 Ni 34/17 (EP) ) ist derzeit in der Revision vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Durch Beschluss vom 5. Juni 2018 (Aktenzeichen: X ZR 58/16) wurde dieses Verfahren ausgesetzt. Das Patent mit der Bezeichnung „Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse“ wurde mit seiner geltenden Fassung, die nur noch einen Patentanspruch enthält, im Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt aufrechterhalten. Am 19. Juli 2017 wies die zuständige Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die Beschwerden mehrerer Einsprechender gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung zurück. In der Folge haben die Klägerinnen mit Klageschrift vom 7. Dezember 2017 gegen das geänderte Patent mit Wirkung für Deutschland Nichtigkeitsklage erhoben, mit der sie geltend gemacht haben, der einzige Patentanspruch sei gegenüber der ursprünglichen Anmeldung unzulässig erweitert und somit nicht patentfähig. Diese Nichtigkeitsklagen wurden nach mündlicher Verhandlung durch Urteil des Bundespatentgerichts abgewiesen. Gegen dieses Urteil kann noch Berufung zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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