BPatG, 7 W (pat) 30/15 – Gebühren für die Teilanmeldung I

BPatG – 7 W (pat) 30/15 – Gebühren für die Teilanmeldung I, Eilunterrichtung des 7. Senats vom 14. November 2016, veröffentlicht am 08. Mai 2017

Leitsatz:

Reicht ein Anmelder für die Teilanmeldung zahlenmäßig weniger Patentansprüche als in der Stammanmeldung ein, muss er, um die Teilung wirksam werden zu lassen (§ 39 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 PatG), die Anmeldegebühr in der Höhe nachentrichten, die für die Anspruchszahl in der Stammanmeldung maßgebend war.