Auf dem Weg zum Europäischen Einheitspatent…
Das Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung (PVA) tritt am heutigen 19. Januar 2022 in Kraft, nachdem gestern Österreich seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. Die abschließenden Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht können nunmehr beginnen.
EPA-Präsident António Campinos sagte:
„Mit Beginn der vorläufigen Anwendung wird das Einheitspatent endlich Realität. Schon in wenigen Monaten wird ein kostengünstiges Patent verfügbar sein, das sich auf das Hoheitsgebiet aller teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erstreckt. Auf diese Weise wird das Patentsystem Wachstum und Innovation wirksamer unterstützen, effizienter zur Bewältigung von Herausforderungen wie der COVID-Pandemie beitragen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, um die gegenwärtige Krise zu überwinden.“
In der Phase der vorläufigen Anwendung, die voraussichtlich acht Monate dauert, werden die technischen und infrastrukturellen Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht abgeschlossen, sodass das Einheitspatentsystem vor Ende des Jahres in Kraft treten kann.
Mit Deutschlands Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das EPGÜ, welches das deutsche Parlament bereits im Dezember 2020 verabschiedet und der deutsche Bundespräsident im August 2021 unterzeichnet hat, wird formell eine drei- bis viermonatige Übergangsphase in Gang gesetzt, bevor das EPGÜ in Kraft tritt und das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann.
Um Patentanmelder zeitnah bei der Nutzung des Einheitspatents zu unterstützen, wird das EPA Übergangsmaßnahmen für europäische Patentanmeldungen einführen, die bereits die Schlussphase des Erteilungsverfahrens erreicht haben. Diese Maßnahmen werden vor dem Inkrafttreten des Einheitspatentsystems verfügbar gemacht.
Hintergrund: Paket für den einheitlichen Patentschutz
Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPG) sind die Bausteine des Pakets für den einheitlichen Patentschutz, das ergänzend und verstärkend neben das bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem treten wird. Einheitspatente ermöglichen es, mit einem einzigen Antrag beim EPA einheitlichen Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten; für Patentinhaber wird der Erfindungsschutz also einfacher und kosteneffizienter.
Das EPG wird ein internationaler Gerichtshof, der für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen in Bezug auf vom EPA erteilte Patente zuständig sein wird. Dieses spezialisierte Gericht wird die europaweite Durchsetzung von Patenten erleichtern, mehr Rechtssicherheit bieten und die Kosten für Rechtsstreitigkeiten senken. Das Gericht basiert auf einem internationalen Vertrag, dem EPGÜ.
Quelle: Europäisches Patentemt (EPA)
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