Leitfaden Europäisches Einheitspatent – Teil 2: In welchen Ländern kann ich meine Erfindung durch ein Einheitspatent schützen?

In den kommenden Monaten wird Europa im Patentrecht durch das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ (kurz: Einheitspatent) weiter zusammenwachsen.

Während ein heute bekanntes Europäisches Patent ein sogenanntes Bündelpatent ist, das zentral vom Europäischen Patentamt erteilt und in denjenigen Ländern, in denen Schutz benötigt wird, durch Validierung einem nationalen Patent gleichgestellt ist, wird das zukünftige Einheitspatent eine einheitliche Wirkung in allen Ländern entfalten, die das entsprechende Abkommen ratifiziert haben.
Dadurch hat ein Patentinhaber seine Innovation durch ein einziges Schutzrecht geschützt und nicht mehr durch ein Bündel eines in mehreren Ländern validierten Europäischen Bündelpatents. Vorteilhaft ist, dass lediglich eine einzige jährliche Gebühr für die Aufrechterhaltung von Patentschutz zu zahlen ist und nicht wie bisher in jedem Land, in dem das Europäische Patent validiert wurde.

Die 17 Länder, in denen mit demnächst Schutz durch ein Einheitspatent möglich sein wird, sind:

Einheitspatent 17 Länder - Patentanwalt Saarland

(Bildquelle: EPA)

Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Schweden

 

Zukünftig wird Schutz durch ein Einheitspatent in 25 Staaten möglich sein:

Einheitspatent 25 Staaten - Patentanwalt Saarland @AAA-Patent

(Bildquelle: EPA)

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden.

 

Zum Vergleich werden nachfolgen diejenigen Länder gezeigt, in denen Schutz durch ein Europäisches Patent in der heutigen Form (Bündelpatent) möglich ist:

 

Bündelpatent - Länder

(Bildquelle: EPA)

Schutz kann in den 38 Staaten erlangt werden, die Mitglied der Europäischen Patentorganisation sind (rot), in zwei Erstreckungsstaaten (grau) sowie in vier Validierungsstaaten (blau). Insgesamt ermöglicht das Europäische Patent Schutz in bis zu 44 Staaten. (Bildquelle)

 

Beim Vergleich der drei Abbildungen fällt auf, dass beispielsweise in der Schweiz, Großbritannien, Spanien, Island und Norwegen kein Patentschutz durch ein Einheitspatent erlangt werden kann. Damit Patentschutz in diesen Ländern möglich ist, ist eine sinnvolle Anmeldestrategie erforderlich. Gerne sind wir hierzu Ihre Ansprechpartner: Patentanwalt Dr. Zeiner | Kontakt