How-To 2/2 – Einrichtung einer Smartcard zur starken Authentifizierung für das Case Management System des Einheitlichen Patentgerichts

19Nachdem die Schritte 1. bis 4. erfolgreich abgeschlossen sind, kann es nun mit Schritt 4. weitergehen

 

zu 4. – PIN der Smartcard ändern und Smartcard aktivieren:

Die Änderung der PIN ist erforderlich, damit die Smartcard überhaupt aktiviert werden kann. Im Idealfall kennt nur der Karteninhaber die PIN, deren Eingabe zum Einreichen von Dokumenten über das CMS des UPC zur Identifikation erforderlich ist – ähnlich wie die Eingabe der PIN bei Einreichung von Dokumenten beim EPA mit der Smartcard des EPA.
Zur Änderung der PIN muss die Luxtrust Middleware gestartet werden. Nach Eingabe der „alten PIN“ und Vergabe einer neuen, selbstgewählten PIN ist die Karte bereit zur Aktivierung bei Luxtrust.

Die Aktivierung ist auf https://www.luxtrust.com/de/privatkunden/aktivieren möglich. Wer sich fragt, warum ein Anwalt als Privatkunde gilt, muss wissen, dass die Videoidentifikation für Firmenkunden nicht möglich ist; ein persönliches Erscheinen in Luxemburg wäre hierzu erforderlich.

Nach Klick auf den Button „Mein Produkt aktivieren“ wählen Sie das Produkt „Smartcard“. Auf der Folgeseite wird das Zertifikat der Smartcard von der Smartcard abgerufen und zur Auswahl angezeigt. Nach Klick auf „Authentifizieren“ wird man zur Auswahl eines Sicherheitsbildes und zur Auswahl von drei Sicherheitsfragen samt Antworten aufgefordert. Zum Abschluss der Aktivierung muss der bei der Bestellung vom Besteller vergebene Erstaktivierungscode (siehe Punkt 1. zur Bestellung) eingegeben werden. Damit ist die Aktivierung abgeschlossen und die Smartcard einsatzbereit.

Mein Tipp: Sollten bei der Aktivierung Probleme auftreten, unbedingt prüfen, ob das Öffnen von Pop-Up-Fenstern vom benutzten Browser zugelassen ist.

 

zu 5. – Test der Smartcard auf der Testseite des UPC:

Jetzt kann überprüft werden, ob die Smartcard zur Benutzung mit dem CMS des UPC akzeptiert wird. Dazu die Website https://auth-cms.unified-patent-court.org/test-smart-card (neuen Link am 19.04.2023 eingefügt; vormals: https://auth-secure.unified-patent-court.org/test-smart-card) besuchen. Wird die Smartcard weiterhin erkannt, wird man nun zur Eingabe einer PIN – der neuen, selbstgewählten PIN (siehe Punkt 4.) – aufgefordert. Ist diese korrekt, wird die Gültigkeit der Smartcard mit grüner Schrift bestätigt.
Dies sieht wie folgt aus (Klick zum Vergrößern):

Nun steht der Nutzung des CMS des UPC nichts mehr im Weg!

 

zu 6. – Prüfung der Gültigkeit des Smartcard-Zertifikats im DSS Validation Tool:

Dieser Schritt ist optional, da bereits in Schritt 5. die Gültigkeit der Smartcard für die Nutzung des CMS festgestellt wurde.
Die Prüfung der Gültigkeit des Smartcard-Zertifikats ist auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/DSS/webapp-demo/certificate-validation durch das DSS Validation Tool möglich.
Empfehlenswert ist diese Prüfung, da dadurch die erfolgreiche Aktivierung der Smartcard nachweisbar ist.

Wichtig: Eine nicht aktivierte Luxtrust-Smartcard würde bei der Prüfung auf Nutzbarkeit mit dem CMS unter Schritt 5. auch als gültig eingestuft.
Auf Details zum Export des Zertifikats sowie dessen Speicherung verzichte ich an dieser Stelle.

Ein Zertifikat, das aktiviert und gültig ist, führt zu nachfolgendem Prüfungsergebnis (Klicken zum Vergrößern):

Wenn die Smartcard nicht aktiviert ist, ist der obere grüne Balken übrigens gelb.

Wenn die Schritte 1. bis 6. erfolgreich waren, sind Sie nun mit dabei, wenn das UPC seine Arbeit aufnimmt!

 

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2023, das uns Patentanwälten viele Neuerungen bringen wird.

Ihr Dr. Johannes Zeiner | Kontakt