Leitfaden Europäisches Einheitspatent – Teil 3: Wie teuer ist das Europäische Einheitspatent?
Das derzeitige Europäische Patent ist ein Bündelpatent, das heißt nach dessen Erteilung muss in denjenigen Ländern, in denen Schutz benötigt wird, eine sogenannte Validierung erfolgen. Durch die Validierung wird das Europäische Patent in dem jeweiligen Land einen nationalen Schutzrecht gleichgestellt, was bedeutet, dass in jedem dieser Länder Jahresgebühren zu zahlen und die entsprechenden Fristen zu überwachen sind.
Je nach Land sind außerdem bei der Validierung unterschiedliche, landestypische Voraussetzungen zu erfüllen: Während ein erteiltes Europäisches Patent in Deutschland oder Frankreich durch Einzahlung von Jahresgebühren aufrechterhalten wird, muss zur Validierung in Polen eine Übersetzung der Patentschrift in die Landessprache sowie die Benennung eines polnischen Vertreters erfolgen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, die sich je nach Länderauswahl vervielfachen.
Vorteilhaft muss ein Einheitspatent nicht übersetzt werden und es ist außerdem lediglich eine einzige Jahresgebühr für alle teilnehmenden Länder einzuzahlen. Daraus ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis für den Patentinhaber gegenüber dem derzeitigen Bündelpatent.
Die Jahresgebühren für das Einheitspatent sind nachfolgend vom 1. bis zum 20. Patentjahr aufgelistet:
- 0 €
- 35 €
- 105 €
- 145 €
- 315 €
- 475 €
- 630 €
- 815 €
- 990 €
- 1.175 €
- 1.460 €
- 1.775 €
- 2.105 €
- 2.455 €
- 2.830 €
- 3.240 €
- 3.640 €
- 4.055 €
- 4.455 €
- 4.855 €
Quelle: EPA
Haben Sie Fragen zum Einheitspatent? Gerne sind wir Ihre Ansprechpartner: Patentanwalt Dr. Zeiner | Kontakt