Leitfaden Europäisches Einheitspatent – Teil 2: In welchen Ländern kann ich meine Erfindung durch ein Einheitspatent schützen?

Das Einheitspatent: Einheitlicher Patentschutz in Europa

Seit dem 1. Juni 2023 ist das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz Einheitspatent, in Kraft. Dieses neue Schutzrecht ermöglicht es, mit einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt (EPA) Patentschutz in derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten zu erlangen. Langfristig soll dieser Schutz auf bis zu 25 Staaten ausgeweitet werden.

Was ist das Einheitspatent?

Das Einheitspatent basiert auf dem bestehenden europäischen Patentsystem. Nach der Erteilung eines europäischen Patents kann der Inhaber innerhalb eines Monats ab der Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, entfaltet das Patent einheitliche Wirkung in allen teilnehmenden Staaten, ohne dass eine nationale Validierung erforderlich ist.

Vorteile des Einheitspatents:

  • Kosteneffizienz: Es fällt nur eine einzige Jahresgebühr an, anstatt separater Gebühren in jedem Land.
  • Vereinfachung: Ein zentralisiertes Verfahren reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
  • Rechtssicherheit: Einheitliche Durchsetzung von Rechten durch das Einheitliche Patentgericht (UPC).

Aktueller Geltungsbereich:

Derzeit gilt das Einheitspatent in folgenden 18 Ländern (Figur 1):

Wo gilt das Einheitspatent im Jahr 2025 Quelle: EPA

  • Österreich , Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden

Weitere Länder, darunter Zypern, Tschechien, Griechenland, Ungarn, Irland, Polen und die Slowakei, haben das EPG-Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Einheitspatent vs. Bündelpatent:

Während das klassische europäische Patent (Bündelpatent) nach der Erteilung in jedem gewünschten Land separat validiert werden muss, entfaltet das Einheitspatent automatisch Wirkung in allen teilnehmenden Staaten. Dies reduziert nicht nur Kosten, sondern auch den administrativen Aufwand erheblich.

Einschränkungen und strategische Überlegungen:

Das Einheitspatent gilt nicht in allen europäischen Ländern. Staaten wie Spanien, Kroatien, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich sind nicht Teil des Einheitspatentsystems. Für diese Länder ist weiterhin eine nationale Validierung des europäischen Patents erforderlich. Zudem unterliegt das Einheitspatent der ausschließlichen Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts. Dies bedeutet, dass Rechtsstreitigkeiten zentralisiert behandelt werden, was sowohl Vorteile als auch Risiken birgt.

Einheitspatent plus Bündelpatent:

Es ist zulässig – und oft strategisch sinnvoll –, das Einheitspatent mit nationalen oder europäischen (Bündel-)Patenten zu kombinieren. Wer beispielsweise ein Einheitspatent für die teilnehmenden EU-Staaten beantragt, kann parallel klassische europäische Patente für Nichtteilnehmerstaaten (z. B. Spanien, Vereinigtes Königreich, Norwegen) validieren.

Zusätzlicher Schutz durch ein Bündelpatent ist in denjenigen Ländern möglich, die Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, jedoch nicht dem Einheitspatentsystem angehören. In der nachfolgenden Figur 2 sind sämtliche Mitgliedsländer des EPÜ rot oder hellblau:
Quelle: EPA
Zusätzlicher Schutz durch ein Bündelpatent ist also in denjenigen Ländern möglich, die in Figur 2 rot oder hellblau sind, und in Figur 1 nicht dunkelblau sind.

Fazit:

Das Einheitspatent stellt einen bedeutenden Fortschritt im europäischen Patentsystem dar, indem es einen vereinfachten und kosteneffizienten Schutzmechanismus bietet. Unternehmen und Erfinder sollten jedoch sorgfältig abwägen, ob das Einheitspatent, das klassische Bündelpatent oder eine Mischung besser zu ihrer Schutzstrategie passt.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Patentrechte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dr.-Ing. Johannes Zeiner, Patentanwalt, AAA-Patent®, Saarbrücken