Europäische Patentanmeldung: Amtsgebühren im Überblick

Europäische Patentanmeldung: Amtsgebühren im Überblick

AAA-Patent – Ihr Patentanwalt in Saarbrücken – informiert

Als Patentanwalt mit Kanzleisitz in Saarbrücken unterstütze ich Sie umfassend bei der Anmeldung eines europäischen Patents – von der ersten Idee bis zur Erteilung. Ein zentraler Kostenfaktor im Verfahren sind die amtlichen Gebühren, die direkt an das Europäische Patentamt (EPA) zu entrichten sind. Nachfolgend finden Sie eine verständliche Aufstellung der wichtigsten Gebühren, die im Laufe des Verfahrens anfallen.


1. Anmeldung des Europäischen Patents

  • Anmeldegebühr (elektronisch): 135 €

  • Gebühr für Seiten ab der 36. Seite: 17 € je zusätzlicher Seite

  • Anspruchsgebühren:

    • Für den 16. bis 50. Anspruch: 275 € je Anspruch

    • Ab dem 51. Anspruch: 685 € je Anspruch
      🕓 Fällig innerhalb eines Monats nach dem Anmeldetag.


2. Recherchengebühr

  • Europäische Recherchengebühr: 1.520 €
    🕓 Fällig ebenfalls innerhalb eines Monats nach dem Anmeldetag.


3. Prüfung und Benennung

  • Prüfungsgebühr: 1.915 €

  • Benennungsgebühr (pauschal für alle Vertragsstaaten): 685 €
    🕓 Fällig innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts.


4. Erteilung und Veröffentlichung

  • Gebühr für Erteilung und Veröffentlichung (bis 35 Seiten): 1.080 €

  • Gebühr für zusätzliche Seiten ab Seite 36: 17 € je Seite
    🕓 Fällig innerhalb von vier Monaten nach Mitteilung über die vorgesehene Erteilung (Regel 71(3) EPÜ).


5. Jahresgebühren (fällig vor Erteilung)

Die Zahlung beginnt ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag. Die Gebühren steigen jährlich:

Jahr Gebühr
3. Jahr 690 €
4. Jahr 845 €
5. Jahr 1.000 €
6. Jahr 1.155 €
7. Jahr 1.310 €
8. Jahr 1.465 €
9. Jahr 1.620 €
Ab 10. Jahr 1.775 € pro Jahr

🕓 Fälligkeit jeweils am Monatsende des Anmeldetages. Eine Nachzahlung ist innerhalb von 6 Monaten mit Zuschlag möglich.


6. Beispielrechnung: Gesamtgebühren bis zur Erteilung

Ein beispielhaftes Verfahren mit bis zu 15 Ansprüchen und 35 Seiten verursacht folgende amtliche Gebühren:

Verfahrensschritt Betrag
Anmeldegebühr 135 €
Recherchengebühr 1.520 €
Prüfungsgebühr 1.915 €
Benennungsgebühr 685 €
Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr 1.080 €
Jahresgebühren (3. bis 5. Jahr) 2.535 €
Gesamtsumme (ohne Zuschläge) 7.870 €

Zusätzliche Kosten entstehen bei mehr Seiten oder mehr als 15 Patentansprüchen. Diese Aufstellung berücksichtigt keine anwaltlichen Gebühren.


7. Beratung durch AAA-Patent – Ihren Patentanwalt in Saarbrücken

Die korrekte Einschätzung der Kosten ist entscheidend für die strategische Patentplanung. Als Patentanwalt in Saarbrücken unterstütze ich Sie bei der:

  • rechtssicheren Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung

  • effizienten Gebührenoptimierung

  • Kommunikation mit dem Europäischen Patentamt

  • langfristigen Durchsetzung Ihrer Schutzrechte

📞 Kontaktieren Sie mich gern für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Erstgespräch: Kontakt | Patentanwalt Dr. Zeiner

Hinweis:

Alle Angaben basieren auf der Gebührenordnung des Europäischen Patentamts in der Fassung vom 1. April 2024. Änderungen durch das EPA sind jederzeit möglich.