Mein Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach dem Brexit – habe ich noch Schutz in Großbritannien?

Die Antwort auf diese Frage lautet: ja!

Durch den Brexit zum 01.01.2021 haben Inhaber eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Vereinigten Königreich allerdings keinen Schutz mehr durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Es wurde vereinbart, dass für vor dem 01.01.2021 eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster automatisch ein britischer Teil abgespalten und in ein nationales eingetragenes Design überführt wird. Somit besteht weiterhin Schutz für Europa, jedoch durch zwei Schutzrechte.

Die abgespalteten britischen Designs sind bereits im Designregister des Verenigten Königreichs abrufbar, sofern die Registernummer bekannt ist. Die Systematik, mit der diese erstellt wurde, lautet wie folgt:

9 gefolgt von der Registernummer des Gemeinschaftsgeschmacksmuster ohne den Bindestrich.

Beispielsweise wird das aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster 008211809-0001 abgespaltene britische Design unter der Registernummer 90082118090001 geführt.

Möchten Sie überprüfen, ob der abgespaltene britische Teil Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters korrekt übernommen wurde, ist dies möglich unter: https://www.registered-design.service.gov.uk/find/ , wobei in das Eingabefeld Ihre ermittelte, mit 9 beginnende Registernummer einzugeben ist.

 

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