Was passiert, wenn ein UPC-Urteil ignoriert wird? Belkin gegen Philips klärt das Strafzahlungssystem
Einen Patentverletzungsprozess zu gewinnen ist die eine Sache, ein Urteil zu vollstrecken eine andere. Das Einheitliche Patentgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen im Verfahren Belkin gegen Philips ein ausgefeiltes System für Strafzahlungen bei Nichtbefolgung von Gerichtsbeschlüssen entwickelt. Diese Entscheidungen sind für jeden relevant, der am UPC klagt oder verklagt wird.
Der Hintergrund: Philips gegen Belkin
Philips hatte gegen Belkin wegen Verletzung von Patenten im Bereich der Wireless-Charging-Technologie geklagt und vor dem UPC Unterlassungstitel erwirkt. Als Belkin diese nicht vollständig befolgte, stellte sich die Frage: Wie wird ein UPC-Beschluss mit Strafzahlungen bewehrt, und wie werden diese vollstreckt?
Die Regeln des Strafzahlungssystems
Das Berufungsgericht hat in mehreren Beschlüssen (UPC CoA 534/2024, 683/2024, 19/2025, Beschlüsse vom 3. und 9. Oktober 2025, sowie UPC CoA 699/2025 vom 14. Oktober 2025 und UPC CoA 845/2024 vom 30. Mai 2025) vier wichtige Grundsätze herausgearbeitet:
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Das Gericht muss in seiner Entscheidung oder in einem gesonderten späteren Beschluss eine ausdrückliche Strafzahlungsanordnung aufnehmen. Es reicht nicht aus, wenn lediglich in den Entscheidungsgründen auf die Möglichkeit einer Strafe hingewiesen wird. Die Strafzahlung muss im Tenor festgesetzt sein.
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Das Gericht legt sowohl den Betrag als auch den Zeitraum für die Einhaltung fest. Die Strafe soll abschreckend, aber verhältnismäßig sein. Sie kann als Pauschalbetrag oder pro Zeiteinheit, pro Stück oder pro Verstoß festgesetzt werden. Ein Höchstbetrag kann ebenfalls vorgesehen werden, ohne dass das Gericht daran dauerhaft gebunden wäre — es kann diesen in späteren Vollstreckungsverfahren bei weiterer Nichtbefolgung erhöhen. Im Regelfall soll die Entscheidung auch die Befolgungsfrist bestimmen, nach deren Ablauf eine Strafzahlung verwirkt ist. Fehlt diese Frist ausnahmsweise, muss der Kläger sie bei der Vollstreckungsanzeige setzen; der Beklagte muss eine unangemessene Frist dann unverzüglich rügen — und nicht erst nach ihrem Ablauf.
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Der Verletzer trägt die Beweislast dafür, dass er die Entscheidung vollständig und rechtzeitig befolgt hat. Da die relevanten Informationen in seiner Sphäre liegen, muss er detailliert darlegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Gerichtsvollzieher oder die Vorlage von Rückruflisten erforderlich. Die Rechtssicherheit für den Beklagten wird dabei dadurch gestärkt, dass das Gericht bereits in seiner Anordnung festlegen kann, welche Nachweise konkret verlangt, aber auch hinreichend sind.
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Eine Strafzahlungsanordnung kann auch nachträglich, also in einem separaten, späteren Beschluss, mit einer bereits ergangenen Entscheidung verknüpft werden. Das ist der Regelfall, wenn der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch keinen Anlass für eine Strafandrohung sah, sich die Umstände aber später geändert haben. Ein Rechtsmittel gegen die Ausgangsentscheidung ist dafür nicht erforderlich.
Was bedeutet das für Patentinhaber?
Das UPC-Berufungsgericht hat damit eines der schärfsten Vollstreckungsinstrumente im europäischen Patentrecht präzisiert. Wer ein UPC-Urteil erwirkt, hat ein effektives Mittel in der Hand, um Zuwiderhandlungen zu sanktionieren. Empfehlenswert ist es, bereits im Klageantrag konkrete Strafzahlungsbeträge und Fristen vorzuschlagen. Das Gericht orientiert sich an diesen Vorschlägen.
Für Unternehmen, die als Beklagte einem UPC-Verfahren ausgesetzt sind, gilt: Die Befolgung einer UPC-Entscheidung muss dokumentiert und nachweisbar sein. Eine unklare oder unvollständige Umsetzung kann teuer werden.
Als beim UPC zugelassener Vertreter berate ich Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der strategischen Vorbereitung auf ein mögliches Vollstreckungsverfahren. Patentanwalt Dr. Zeiner | Kontakt
