EP 0 000 001: veröffentlicht am 20. Dezember 1978

EP 0 000 001: veröffentlicht am 20. Dezember 1978

Heute vor 40 Jahren, am 20. Dezember 1978, wurde die erste Europäische Patentanmeldung zusammen mit 112 weiteren Anmeldungen veröffentlicht. Mit Spannung wurde erwartet, welche Anmeldung die erste Veröffentlichungsnummer erhält: Es wurde die Erfindung „Thermische Wärmepumpe“ von EURATOM.

Das Europäische Patentsystem wurde seitdem von Anmeldern sehr gut angenommen: Im Jahr 2017 wurden 165.590 Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht (Quelle).

Der Vorteil des Europäischen Patentsystems, zu dem insgesamt 44 Staaten zählen (Stand: 20.12.2018), ist die Vereinheitlichung des Patentprüfungsverfahrens. Statt in jedem einzelnen Staat ein vollständiges, aufwändiges und teures Prüfungsverfahren zu durchlaufen, findet beim EPA eine einheitliche Prüfung statt. Vorteilhaft kann mit einem einzigen Verfahren kostengünstig ein Patent für 44 Staaten erlangt werden.

Das Europäische Patent ist ein sogenanntes Bündelpatent: Der Anmelder kann gezielt diejenigen Länder auswählen, in denen Schutz erforderlich ist. Nur dort entfaltet das Europäische Patent seine Wirkung, die durch Zahlung von nationalen jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren maximal 20 Jahre bestehen kann. Einzelne Länder des Bündels können jederzeit aufgegeben werden, beispielsweise, wenn keine Aufrechterhaltungsgebühren mehr bezahlt werden.

 

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