Das Einheitliche Patentgericht 2025: Zahlen, Fakten und was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Wer ein europäisches Patent hat, kommt am Einheitlichen Patentgericht (UPC) nicht mehr vorbei. Seit dessen Start im Juni 2023 hat sich das Gericht zu einem festen Bestandteil der europäischen Patentlandschaft entwickelt. Der Jahresbericht 2025 zeigt: Das Wachstum geht rasant weiter.
Was ist das UPC überhaupt?
Das Einheitliche Patentgericht ist ein supranationales Gericht, das für die Durchsetzung und Nichtigerklärung europäischer Patente in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Statt wie bisher in jedem Land einzeln klagen zu müssen, genügt eine einzige Klage beim UPC, um in allen Vertragsstaaten gleichzeitig vorzugehen. Das spart Zeit, Geld und Aufwand — und erhöht den Druck auf Patentverletzer erheblich.
Die Zahlen sprechen für sich
Seit dem Start und bis zum 31. Dezember 2025 wurden beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht:
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494 Verletzungsklagen
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415 Widerklagen auf Nichtigerklärung
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88 selbstständige Nichtigkeitsklagen
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91 Anträge auf einstweilige Maßnahmen
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43 Anträge auf Beweissicherung, Inspektion oder Vermögenssicherung
Allein im Jahr 2025 hat das erstinstanzliche Gericht über 2.500 Beschlüsse und Anordnungen erlassen. Die Verhandlungstermine sind bereits bis weit ins Jahr 2026 vergeben. Das zeigt: Das UPC ist kein Nischenangebot mehr, sondern das bevorzugte Forum für multinationale Patentstreitigkeiten in Europa.
Wer verklagt wen — und wo?
Die größten Klägergruppen kommen aus Deutschland, den USA, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Auf der Beklagtenseite stechen China und Deutschland besonders hervor. Das spiegelt eine klare Realität wider: Europäische und amerikanische Patentinhaber nutzen das UPC zunehmend, um gegen chinesische Hersteller vorzugehen, die in den EU-Markt vordringen.
Die Lokalkammern in München, Mannheim, Düsseldorf und Hamburg sind besonders aktiv. Für deutsche Unternehmen und deren Mitbewerber ist das UPC damit bereits heute allgegenwärtig.
Sprache der Verfahren
In rund 58 Prozent aller erstinstanzlichen Verfahren ist Englisch die Verfahrenssprache — Tendenz steigend. Das hat praktische Folgen: Technische und rechtliche Argumente müssen auf Englisch vorbereitet und vorgetragen werden, was besondere Anforderungen an die Verfahrensführung stellt.
Neue Richter und wachsende Kapazität
Zu Beginn des Jahres 2025 hatte das erstinstanzliche Gericht umgerechnet 18,2 Vollzeitrichter. Zum 1. Januar 2026 waren es bereits 29,7 Vollzeitäquivalente — eine Steigerung von rund 63 Prozent. Zusätzlich wurde ein drittes Panel beim Berufungsgericht eingerichtet. Das UPC wächst aktiv, um seiner steigenden Arbeitsbelastung gerecht zu werden.
Neue Gerichtsgebühren ab 2026
Zum 1. Januar 2026 traten neue Gerichtsgebühren in Kraft, die der Verwaltungsausschuss am 4. November 2025 beschlossen hat. Die bisherigen Gebühren stammten noch aus einem Entwurf von 2016 und hatten die Inflation der vergangenen Jahre nicht berücksichtigt. Für kleine und mittlere Unternehmen wurden Erleichterungen eingebaut.
Was bedeutet das für Sie als Patentinhaber?
Das UPC ist heute eine ernstzunehmende, effiziente und zunehmend international anerkannte Gerichtsbarkeit. Wer europäische Patente hat und diese durchsetzen will — oder wer befürchtet, selbst in das Visier eines Patentinhabers zu geraten —, sollte die strategische Bedeutung des UPC nicht unterschätzen.
Als beim UPC zugelassener Vertreter stehe ich Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung: Patentanwalt Dr. Zeiner | Kontakt
