Teilungsanmeldung – Ihr strategischer Vorteil im Patentrecht
Sie haben beim Patentamt eine Erfindung angemeldet und möchten nun weitere technische Aspekte oder Varianten schützen lassen? Dann kann eine Teilungsanmeldung das richtige Instrument für Sie sein. Als erfahrener Patentanwalt in Saarbrücken beraten wir Sie umfassend zu dieser wichtigen Option im Patenterteilungsverfahren – rechtssicher, praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll.
Was ist eine Teilungsanmeldung?
Eine Teilungsanmeldung ist eine neue Patentanmeldung, die sich auf Inhalte einer noch anhängigen (ursprünglichen) Patentanmeldung bezieht. Sie darf ausschließlich Informationen enthalten, die bereits in der Ursprungsanmeldung offenbart wurden – neue technische Inhalte sind nicht zulässig.
Das Besondere: Die Teilungsanmeldung erhält denselben Anmeldetag wie die Stammanmeldung (=ursprüngliche Anmeldung). So sichern Sie sich frühzeitigen Schutz, auch wenn Sie die Anmeldung erst später einreichen.
Wozu dient eine Teilungsanmeldung?
Teilungsanmeldungen bieten sich an, wenn:
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Ihre Erfindung mehrere technische Aspekte umfasst, die jeweils separat schutzwürdig sind,
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das Patentamt eine Einschränkung auf einen Teil der Erfindung verlangt,
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Sie strategisch mehrere Schutzrechte mit unterschiedlichen Schwerpunkten anstreben,
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Sie sich wirtschaftlich flexibel auf Märkte und Entwicklungen einstellen möchten.
Kurz: Eine Teilungsanmeldung hilft Ihnen dabei, das volle Potenzial Ihrer technischen Entwicklung auszuschöpfen.
Wann muss die Teilungsanmeldung eingereicht werden?
Teilungsanmeldungen sind nur solange zulässig, wie die ursprüngliche Patentanmeldung noch anhängig ist – also bevor diese erteilt, zurückgenommen oder rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Nach Abschluss des Verfahrens ist keine Teilung mehr möglich.
Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsanmeldung?
Die Kosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren und optionalen anwaltlichen Leistungen zusammen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Gebühren bei elektronischer Einreichung:
1. Gebühren beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
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Anmeldegebühr: 40 € (für bis zu 10 Patentansprüche)
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Zusätzliche Ansprüche ab 11. Anspruch, je Anspruch : 20 €
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Prüfungsantrag:
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Recherche bereits vom DPMA durchgeführt: 150 €
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Ohne vorherige Recherche durch das DPMA: 350 €
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Jahresgebühren (zur Aufrechterhaltung):
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ab dem 3. Jahr: 70 €
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Jahr: 350 €
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Jahr: 2.030 €
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2. Gebühren beim EPA (Europäisches Patentamt)
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Anmeldegebühr: 135 €
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Recherchengebühr: 1.520 €
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Prüfungsgebühr: 1.915 €
- Benennungsgebühr: 685 €
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Anspruchsgebühren:
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ab dem 16. Anspruch: je 275 €
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Zusätzliche Gebühr je nach Teilungsgeneration (seit 1. April 2014):
Teilungsgeneration | Zusatzgebühr |
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1. Generation | 0 € |
2. Generation | 235 € |
3. Generation | 480 € |
4. Generation | 715 € |
ab 5. Generation | 955 € |
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Jahresgebühren:
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ab dem 3. Jahr: 690 €
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ab dem 10. Jahr: 1.775 €
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Hinweis: Eine „2. Generation“ liegt z. B. vor, wenn Sie eine Teilanmeldung aus einer vorherigen Teilanmeldung ableiten.
Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Schutzrechte kosten- und strategiegerecht strukturieren – insbesondere bei mehreren Schutzrichtungen oder umfangreichen Erfindungen.
Ihr Patentanwalt in Saarbrücken – Für eine klare und belastbare Schutzstrategie
Als spezialisierter Patentanwalt in Saarbrücken begleiten wir Sie durch alle Phasen des Patenterteilungsverfahrens. Wir prüfen, ob eine Teilungsanmeldung sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist, kümmern uns um die fristgerechte Einreichung und übernehmen die Kommunikation mit dem DPMA oder EPA. Auf Wunsch gestalten wir Ihre gesamte IP-Strategie – national wie international.
Sichern Sie sich rechtzeitig professionellen Rat. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch. Kontakt | Patentanwalt Dr. Zeiner